Schriftliche und mündliche Überprüfungen

Schriftliche und mündliche Überprüfungen in der 10. Klasse: Überprüfungen - keine Prüfungen !

Nach der Prüfungsordnung (APO GrundStGy) werden in der 10. Klasse schriftliche und mündliche Überprüfungen durchgeführt, die in erster Linie der Standardsicherung dienen sollen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an diesen Überprüfungen teilzunehmen, doch ist ihr Stellenwert nicht mit einer Prüfung zu vergleichen, bei der jemand scheitern kann oder die Versetzung in die Studienstufe verfehlt.

In einer Fremdsprache sowie in den Fächern Deutsch und Mathematik schreiben die Schülerinnen und Schüler zentrale Klassenarbeiten (schriftliche Überprüfungen). Dabei handelt es sich um Klassenarbeiten mit von der Behörde gestellten Aufgaben, die in allen 10. Klassen in Hamburg zum gleichen Zeitpunkt geschrieben werden. In der Fremdsprache und einem der Fächer Deutsch oder Mathematik (auf Wunsch auch in beiden Fächern) werden sie in Gruppen mündlich geprüft.

Die Leistungen in den schriftlichen und mündlichen Überprüfungen gehen mit einem Gewicht von 30% in die Jahresnote der genannten Fächer ein, 70% werden durch die Klassenarbeiten und die im Unterricht erbrachten Leistungen bestimmt.