Mittlerer Schulabschluss (MSA)

Versetzung in die Studienstufe und Mittlerer Schulabschluss

Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen erhalten diesen Abschluss mit der Versetzung in die Studienstufe. Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Teilnahme an den schriftlichen und mündlichen Überprüfungen
  • Mindestens die Note 4 in allen Fächern bzw. Ausgleich für schwächere Noten.

Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA)

Sofern Schülerinnen und Schüler in der 10. Klasse die Versetzung in die Studienstufe nicht errreichen, sind die Gymnasien verpflichtet, sie auf die Abschlussprüfung für den Mittleren Schulabschluss vorzubereiten.

Wer im Halbjahreszeugnis der 10. Klasse die Prognose "Mittlerer Schulabschluss" erhält (und nicht: "Versetzung in die gymnasiale Oberstufe"), nimmt gemäß § 18 APO GrundStGy zusätzlich an den Abschlussprüfungen für den MSA teil (April/Mai). Dabei sind Deutsch, Mathematik und Englisch sowohl schriftliche als auch mündliche Prüfungsfächer. Andere Fremdsprachen als Englisch können nicht gewählt werden.

Der MSA für Schülerinnen und Schüler, die während der 10. Klasse eine Schule im Ausland besucht haben

Wenn Schülerinnen und Schüler in der 10. Klasse an den schriftlichen und mündlichen Überprüfungen wegen des Schulbesuchs im Ausland nicht teilnehmen konnten, erhalten Sie den MSA gemäß § 33 Absatz 6 APO-AH am Ende des 2. Semesters der Studienstufe. Die Voraussetzung ist, dass sie in allen Fächern mindestens 2 Punkte erreicht haben.

APO GrundStGy

APO-AH